Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 1981 (BayRS V S. 731) BayRS 91-1-B (Art. 1–71)
Bereich erweitern
Teil 1 Allgemeine Vorschriften (Art. 1–40)
Bereich erweitern
Teil 2 Träger der Straßenbaulast für Staatsstraßen und Kreisstraßen (Art. 41–45)
Bereich reduzieren
Teil 3 Gemeindestraßen und sonstige öffentliche Straßen (Art. 46–57)
Bereich erweitern
Abschnitt 1 Gemeindestraßen (Art. 46–52)
Bereich erweitern
Abschnitt 2 Sonstige öffentliche Straßen (Art. 53–56)
Bereich reduzieren
Abschnitt 3 Straßen in gemeindefreien Gebieten (Art. 57)
Art. 57 Straßenbaulast in gemeindefreien Gebieten
Bereich erweitern
Teil 4 Aufsicht und Zuständigkeiten (Art. 58–64)
Bereich erweitern
Teil 5 Ordnungswidrigkeiten (Art. 65–66)
Bereich erweitern
Teil 6 Übergangs- und Schlußvorschriften (Art. 67–71)
Inhalt
BayStrWG
Text gilt ab: 01.01.2026
Fassung: 05.10.1981
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
Abschnitt 3 Straßen in gemeindefreien Gebieten
Art. 57 Straßenbaulast in gemeindefreien Gebieten