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Inhaltsverzeichnis
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Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Staatsregierung (Bayerisches Ministergesetz – BayMinG) Vom 4. Dezember 1961 (BayRS II S. 72) BayRS 1102-1-F (Art. 1–26)
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Abschnitt I Amtsverhältnis (Art. 1–9b)
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Abschnitt II Amtsbezüge (Art. 10–12)
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Abschnitt III Versorgung (Art. 13–19)
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Abschnitt IV Besondere Vorschriften für Angehörige des öffentlichen Dienstes (Art. 20–22)
Art. 20 Rechtsstellung von Beamten und Richtern
Art. 21 Einkommen aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst
Art. 22 Anrechnung anderer Bezüge
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Abschnitt V Übergangs- und Schlußvorschriften (Art. 23–26)
Inhalt
BayMinG
Text gilt ab: 17.12.2024
Fassung: 04.12.1961
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Abschnitt IV Besondere Vorschriften für Angehörige des öffentlichen Dienstes
Art. 20 Rechtsstellung von Beamten und Richtern
Art. 21 Einkommen aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst
Art. 22 Anrechnung anderer Bezüge