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SpielbO
Text gilt ab: 01.10.2019
Fassung: 13.06.1996
§ 1
Zugelassene Spiele und Spielregeln
(1) In den Spielbanken ist der Betrieb folgender Glücksspiele zugelassen:
1.
Roulette, Baccara, Black Jack, Poker (Großes Spiel),
2.
Automatenspiele (Kleines Spiel).
(2) Die Aufsichtsbehörde kann weitere Glücksspiele widerruflich zulassen.
(3) 1Die Spielbankleitung setzt die Spielregeln nach den internationalen Gepflogenheiten fest. 2Die Spielregeln für alle veranstalteten Spiele sind in den Spielsälen auszuhängen. 3Sie sind für die Spielbank und alle Spielgäste verbindlich.