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BaySchO
Text gilt ab: 01.08.2023
Fassung: 01.07.2016
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Anlage 3 (zu § 46c Abs. 3)
1. Pflichtfächer

Deutsch als Zweitsprache
10
Mathematik1)2)
5
Englisch1)2)
4
Gesamtstundenzahl im Bereich der Pflichtfächer
19
2. Wahlpflichtfächer zur flexiblen Belegung 3)

Religionslehre / Ethik / Islamischer Unterricht
4
Gesellschaftswissenschaftliches Fach
Wirtschaftswissenschaftliches bzw. berufsorientierendes Fach
Naturwissenschaftlich-technisches Fach
Musisch-ästhetisches Fach
Sport
Gesamtstundenzahl im Bereich der Pflicht- und Wahlpflichtfächer
23
3. Wahlfächer 4)

Weitere Belegung von Fächern des Pflichtbereichs
7
Weitere Belegung von Fächern des Wahlpflichtbereichs
Arbeitsgemeinschaften mit unterschiedlicher inhaltlicher Ausrichtung

Gesamtstundenzahl im Bereich der Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlfächer (Richtwert)
30

1) [Amtl. Anm.:] Alternativ zum Unterricht in eigenständigen Lerngruppen kommt, insbesondere im Fortgang des Schuljahres, auch die regelmäßige Teilnahme am regulären Unterricht der Schule in Betracht, an der die Brückenklasse eingerichtet wurde.
2) [Amtl. Anm.:] Abweichungen von der angegebenen Stundenzahl im Fach Mathematik und Englisch sind je nach Situation vor Ort möglich; in der Summe soll jedoch die Zahl von 9 Wochenstunden nicht unterschritten werden.
3) [Amtl. Anm.:] Abweichungen von der angegebenen Stundenzahl sind je nach Situation vor Ort möglich. Die Kinder und Jugendlichen können auf unterschiedliche Klassen bzw. – sobald nähere Erkenntnisse zum Leistungsstand vorliegen – ggf. auch auf unterschiedliche Jahrgangsstufen verteilt werden (je nach individueller Situation ggf. unabhängig vom Alter des Schülers bzw. der Schülerin auch auf niedrigere Jahrgangsstufen).
4) [Amtl. Anm.:] Die in der Stundentafel bei den Wahlfächern angegebene Stundenzahl ist nicht verbindlich; der tatsächliche Umfang der Stundenbelegung im Bereich der Wahlfächer richtet sich nach den individuellen Wünschen und Bedürfnissen bzw. nach den pädagogischen und organisatorischen Gegebenheiten vor Ort.