Inhalt
Anlage 3 (zu § 46c Abs. 3)
1. Pflichtfächer |
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Deutsch als Zweitsprache |
10 |
Mathematik |
5 |
Englisch |
4 |
Gesamtstundenzahl im Bereich der Pflichtfächer |
19 |
2. Wahlpflichtfächer zur flexiblen Belegung |
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Religionslehre / Ethik / Islamischer Unterricht |
4 |
Gesellschaftswissenschaftliches Fach |
Wirtschaftswissenschaftliches bzw. berufsorientierendes Fach |
Naturwissenschaftlich-technisches Fach |
Musisch-ästhetisches Fach |
Sport |
Gesamtstundenzahl im Bereich der Pflicht- und Wahlpflichtfächer |
23 |
3. Wahlfächer |
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Weitere Belegung von Fächern des Pflichtbereichs |
7 |
Weitere Belegung von Fächern des Wahlpflichtbereichs |
Arbeitsgemeinschaften mit unterschiedlicher inhaltlicher Ausrichtung |
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Gesamtstundenzahl im Bereich der Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlfächer (Richtwert) |
30 |
[Amtl. Anm.:] Alternativ zum Unterricht in eigenständigen Lerngruppen kommt, insbesondere im Fortgang des Schuljahres, auch die regelmäßige Teilnahme am regulären Unterricht der Schule in Betracht, an der die Brückenklasse eingerichtet wurde.
[Amtl. Anm.:] Abweichungen von der angegebenen Stundenzahl im Fach Mathematik und Englisch sind je nach Situation vor Ort möglich; in der Summe soll jedoch die Zahl von 9 Wochenstunden nicht unterschritten werden.
[Amtl. Anm.:] Abweichungen von der angegebenen Stundenzahl sind je nach Situation vor Ort möglich. Die Kinder und Jugendlichen können auf unterschiedliche Klassen bzw. – sobald nähere Erkenntnisse zum Leistungsstand vorliegen – ggf. auch auf unterschiedliche Jahrgangsstufen verteilt werden (je nach individueller Situation ggf. unabhängig vom Alter des Schülers bzw. der Schülerin auch auf niedrigere Jahrgangsstufen).
[Amtl. Anm.:] Die in der Stundentafel bei den Wahlfächern angegebene Stundenzahl ist nicht verbindlich; der tatsächliche Umfang der Stundenbelegung im Bereich der Wahlfächer richtet sich nach den individuellen Wünschen und Bedürfnissen bzw. nach den pädagogischen und organisatorischen Gegebenheiten vor Ort.