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Inhaltsverzeichnis
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Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 455, 633) BayRS 2230-7-1-K (Art. 1–61)
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Erster Teil Allgemeines (Art. 1–3)
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Zweiter Teil Öffentliche Schulen (Art. 4–27)
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Dritter Teil Ersatzschulen (Art. 28–47)
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Vierter Teil Aufwand für Einrichtungen der Schulaufsicht (Art. 48–49)
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Fünfter Teil Übergangsvorschriften (Art. 50–57a)
Art. 50 Private Volksschulen, Grund-, Haupt- und Mittelschulen
Art. 51 Vorkurse an Spätberufenengymnasien
Art. 52 Schulaufwand für staatliche Realschule und Gymnasien in besonderen Fällen
Art. 53 Übertragung und Rückübereignung von Schulanlagen
Art. 54 Digitale Infrastruktur
Art. 55 Rückwirkende Zuschussgewährung an private Gymnasien
Art. 57 Schulen besonderer Art
Art. 57a Versorgungszuschüsse
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Sechster Teil Schlussvorschriften (Art. 58–61)
Inhalt
BaySchFG
Text gilt ab: 01.08.2024
Fassung: 31.05.2000
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Art. 54
Digitale Infrastruktur
Der Pauschalbetrag nach Art. 5 Abs. 3 wird für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 jährlich überprüft und erforderlichenfalls angepasst.