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Inhaltsverzeichnis
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Bayerisches Richter- und Staatsanwaltsgesetz (BayRiStAG) Vom 22. März 2018 (GVBl. S. 118) BayRS 301-1-J (Art. 1–74)
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Teil 1 Allgemeine Bestimmungen (Art. 1–13)
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Teil 2 Besondere Fälle des Richterdienstes (Art. 14–16)
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Teil 3 Vertretungen der Richter und Staatsanwälte (Art. 17–50)
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Kapitel 1 Allgemeines (Art. 17)
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Kapitel 2 Allgemeine und soziale Angelegenheiten (Art. 18–37)
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Kapitel 3 Personalangelegenheiten (Art. 38–50)
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Abschnitt 1 Präsidialrat (Art. 38–48)
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Unterabschnitt 1 Errichtung und Zusammensetzung (Art. 38–39)
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Unterabschnitt 2 Amtszeit und Wahl (Art. 40–43)
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Unterabschnitt 3 Innere Ordnung, Beteiligung und Rechtsweg (Art. 44–48)
Art. 44 Amtsausübung und Beschlussfassung
Art. 45 Aufgaben
Art. 46 Beteiligungsverfahren bei der Übertragung von Richterämtern
Art. 47 Beteiligungsverfahren in den sonstigen Fällen
Art. 48 Rechtsweg
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Abschnitt 2 Landesstaatsanwaltsrat (Art. 49–50)
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Teil 4 IT-Rat (Art. 51)
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Teil 5 Dienstgerichte (Art. 52–70)
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Teil 6 Übergangs- und Schlussvorschriften (Art. 71–74)
[Schlussformel]
Inhalt
BayRiStAG
Text gilt ab: 01.01.2025
Fassung: 22.03.2018
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Art. 48
Rechtsweg
Für Rechtsstreitigkeiten aus der Bildung oder Tätigkeit des Präsidialrats sowie in den Fällen des Art. 42 Abs. 1 und 3 ist der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten gegeben.