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Schulordnung für die Realschulen (Realschulordnung – RSO) Vom 18. Juli 2007 (GVBl. S. 458, ber. S. 585) BayRS 2234-2-K (§§ 1–52)
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Teil 1 Allgemeines (§ 1)
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Teil 2 Aufnahme, Schulwechsel (§§ 2–11)
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Teil 3 Schulbetrieb (§§ 12–16)
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Teil 4 Leistungen, Zeugnisse (§§ 17–32)
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Kapitel 1 Leistungsnachweise (§§ 17–23)
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Kapitel 2 Vorrücken und Wiederholen (§§ 24–30)
§ 24 Entscheidung über das Vorrücken
§ 25 Vorrückungsfächer
§ 26 Vorrücken auf Probe
§ 27 Nachprüfung
§ 28 Überspringen einer Jahrgangsstufe
§ 29 Freiwilliges Wiederholen
§ 30 Verbot des Wiederholens
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Kapitel 3 Zeugnisse (§§ 31–32)
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Teil 5 Prüfungen, Abschluss (§§ 33–51)
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Teil 6 Schlussvorschrift (§ 52)
[Schlussformel]
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Anlage 1
Anlage 2 Stundentafel für die dreijährige Abendrealschule
Anlage 3 (nicht mehr belegt)
Inhalt
RSO
Text gilt ab: 01.08.2024
Fassung: 18.07.2007
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Kapitel 2 Vorrücken und Wiederholen
§ 24 Entscheidung über das Vorrücken
§ 25 Vorrückungsfächer
§ 26 Vorrücken auf Probe
§ 27 Nachprüfung
§ 28 Überspringen einer Jahrgangsstufe
§ 29 Freiwilliges Wiederholen
§ 30 Verbot des Wiederholens