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Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzierenSchulordnung für die Realschulen (Realschulordnung – RSO) Vom 18. Juli 2007 (GVBl. S. 458, ber. S. 585) BayRS 2234-2-K (§§ 1–52)
  • Bereich erweiternTeil 1 Allgemeines (§ 1)
  • Bereich reduzierenTeil 2 Aufnahme, Schulwechsel (§§ 2–11)
  • § 2 Aufnahme in die unterste Jahrgangsstufe
  • § 3 Probeunterricht
  • § 4 Erneuter Eintritt in die Realschule
  • § 5 Aufnahme in eine höhere Jahrgangsstufe
  • § 6 Aufnahmeprüfung
  • § 7 Nachholfrist, Probezeit
  • § 8 Gastschülerinnen und Gastschüler
  • § 9 Aufnahme in die Abendrealschule
  • § 10 Wechsel der Realschule oder der Wahlpflichtfächergruppe
  • § 11 Übertritt an ein Gymnasium
  • Bereich erweiternTeil 3 Schulbetrieb (§§ 12–16)
  • Bereich erweiternTeil 4 Leistungen, Zeugnisse (§§ 17–32)
  • Bereich erweiternTeil 5 Prüfungen, Abschluss (§§ 33–51)
  • Bereich erweiternTeil 6 Schlussvorschrift (§ 52)
  • [Schlussformel]
  • Bereich erweiternAnlage 1
  • Anlage 2 Stundentafel für die dreijährige Abendrealschule
  • Anlage 3 (nicht mehr belegt)

Inhalt

RSO
Text gilt ab: 01.08.2024
Fassung: 18.07.2007
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Teil 2 Aufnahme, Schulwechsel

§ 2 Aufnahme in die unterste Jahrgangsstufe
§ 3 Probeunterricht
§ 4 Erneuter Eintritt in die Realschule
§ 5 Aufnahme in eine höhere Jahrgangsstufe
§ 6 Aufnahmeprüfung
§ 7 Nachholfrist, Probezeit
§ 8 Gastschülerinnen und Gastschüler
§ 9 Aufnahme in die Abendrealschule
§ 10 Wechsel der Realschule oder der Wahlpflichtfächergruppe
§ 11 Übertritt an ein Gymnasium
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