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Text gilt ab: 01.01.2002
Fassung: 02.04.1994
§ 2
Schutzgebietsgrenzen
(1) Das Schutzgebiet hat eine Größe von ca. 79,9 Hektar und liegt im Bereich des Marktes Burgheim, Gemarkung Burgheim, des Marktes Rennertshofen, Gemarkung Bertoldsheim, Landkreis Neuburg-Schrobenhausen und der Gemeinde Marxheim, Landkreis Donau-Ries.
(2) 1Die Grenzen des Schutzgebiets ergeben sich aus den Schutzgebietskarten (Anlagen) im Maßstab 1 : 25 000 und 1 : 5 000, die Bestandteil dieser Verordnung sind. 2Maßgebend für den Grenzverlauf ist die Karte M = 1 : 5 000 (Innenkante der Begrenzungslinie).