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Text gilt ab: 01.01.1986
Fassung: 26.11.1982
Anlage 1 zur Verordnung über den „Naturpark Bayerische Rhön“
Naturparkgrenze (§ 2)
Die Grenze des Naturparks „Bayerische Rhön“ verläuft wie folgt:
Beginnend im Westen, wo die Regionsgrenze (Grenze zwischen den Landkreisen Bad Kissingen und Main-Spessart) auf die bayerisch-hessische Landesgrenze trifft
von hier entlang der bayerisch-hessischen Landesgrenze bis zur Grenze des Truppenübungsplatzes Wildflecken, nordöstlich von Motten
von hier entlang der Grenze des Truppenübungsplatzes bis zur östlichen Begrenzung der Abteilung III.3 („Hangkopf“) im Forstdistrikt „Rehhecke“
von hier aus in südlicher Richtung entlang der östlichen Begrenzung (Schneise) der Abteilungen III.3 („Hangkopf“) und III.2 („Eschenschlag“) sowie in östlicher Richtung entlang der nördlichen Begrenzung (Forstweg) der Abteilungen III.7 („Hohl“) und III.6 („Hasenbälge“)
weiter entlang der Grenze des Truppenübungsplatzes zur bayerisch-hessischen Landesgrenze an der Bundesstraße 279 nordwestlich von Oberweißenbrunn
weiter entlang dieser Landesgrenze zum gemeinsamen Grenzpunkt von Thüringen, Hessen und Bayern
von hier aus entlang der thüringisch-bayerischen Landesgrenze bis zur Verlängerung der Kreisstraße NES 33 nordöstlich von Völkershausen
von hier aus entlang der Kreisstraßen NES 33 und NES 31 zur Bundesstraße 285 westlich von Stockheim
weiter entlang der Bundesstraße 285 nach Mellrichstadt und von hier aus in südlicher Richtung entlang der Bundesstraße 19 bis zur Einmündung der Ortsverbindungsstraße nach Wollbach südlich von Unsleben
von hier aus entlang dieser Straße nach Wollbach und weiter auf der Staatsstraße 2292 bis zur Querung der Hochspannungsleitung nördlich von Bad Neustadt a.d. Saale
weiter entlang dieser Leitung in östlicher Richtung bis zum Wirtschaftsweg am östlichen Hangfuß zum Saaletal nordöstlich von Herschfeld
weiter entlang dieses Weges nach Herschfeld
von hier aus entlang der Ortsverbindungsstraße über Bad Neuhaus nach Mühlbach bis zur Kreuzung mit der Bahnlinie
weiter in südlicher Richtung entlang der Bahnlinie bis zum Kreuzungspunkt mit der Bundesstraße 19 südlich des Haltepunktes Niederlauer
von hier aus entlang der Bundesstraße 19 bis ca. 500 m nördlich der Einmündung der Staatsstraße 2282 in die Bundesstraße bei Münnerstadt
von dort ca. 200 m in westlicher Richtung und weiter in südlicher Richtung entlang des Flurweges westlich der Bundesstraße 19
weiter in westlicher Richtung entlang des Hochwasserschutzdammes an der Lauer und von hier zur Kreisstraße KG 1
weiter entlang der Kreisstraße KG 1 nach Reichenbach
von Reichenbach weiter entlang den Ortsverbindungsstraßen nach Burghausen und Haard und anschließend weiter entlang der Kreisstraße KG 17 nach Nüdlingen
von hier aus weiter entlang der Bundesstraße 287 nach Bad Kissingen und über Reiterswiesen entlang den Kreisstraßen KG 8 bzw. KG 6 bis ca. 600 m südlich der Einmündung der Kreisstraße KG 6 in die Kreisstraße KG 8
von dort entlang den Wirtschaftswegen nördlich des „Höret“ in westlicher Richtung – die Bundesstraße 286 südlich von Arnshausen überquerend – bis zur Bahnlinie Schweinfurt – Bad Kissingen
weiter entlang dieser Bahnlinie bis zur Einmündung der Bahnlinie Gemünden – Bad Kissingen
weiter entlang dieser Bahnlinie bis zur Unterführung westlich von Euerdorf
von hier aus entlang der Bundesstraße 287 bis zur Abzweigung der Ortsverbindungsstraße nach Pfaffenhausen westlich von Fuchsstadt
weiter entlang dieser Straße am südlichen Saaletalrand nach Pfaffenhausen und von dort auf der Ortsverbindungsstraße zur Staatsstraße 2294
weiter entlang dieser Straße in nördlicher Richtung zur Einmündung in die Bundesstraße 27 und weiter entlang der Bundesstraße 27 nach Obereschenbach
von hier aus in nördlicher Richtung entlang der Wirtschaftswege in Richtung Diebach und weiter am südlichen Saaletalrand nach Ochsenthal
von dort in westlicher Richtung zum Saaletal und entlang des Wirtschaftsweges am südlichen Talrand bis zur Regionsgrenze (Grenze zwischen den Landkreisen Bad Kissingen und Main-Spessart) südlich von Morlesau
anschließend weiter entlang dieser Regionsgrenze zum Ausgangspunkt zurück.