Inhalt
    
    
            
              Art. 10
               Existenzgründung und Unternehmensnachfolge 
              
             
            (1) 1Existenzgründungen können durch Beratung vor und während der Gründungsphase unterstützt werden. 2Hilfe kann auch gewährt werden durch
            
              - 1.
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                kommunale und technologieorientierte Gründerzentren und 
- 2.
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                Informationsbereitstellung über elektronische Medien. 
(2) Maßnahmen zur Sicherung der Unternehmensnachfolge können unterstützt werden.