Inhalt
Art. 10
Existenzgründung und Unternehmensnachfolge
(1) 1Existenzgründungen können durch Beratung vor und während der Gründungsphase unterstützt werden. 2Hilfe kann auch gewährt werden durch
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kommunale und technologieorientierte Gründerzentren und
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Informationsbereitstellung über elektronische Medien.
(2) Maßnahmen zur Sicherung der Unternehmensnachfolge können unterstützt werden.