Logo Bayern.Recht
Logo Bayern Logo Bayern
  • Zur Startseite von BAYERN.RECHT
  • Zur Trefferliste der letzten Suche

Navigation

Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzierenWahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide (Landeswahlordnung – LWO) Vom 16. Februar 2003 (GVBl. S. 62) BayRS 111-1-1-I (§§ 1–92)
  • Inhaltsübersicht (amtlich)
  • Bereich erweiternErster Teil Wahlorgane (§§ 1–9)
  • Bereich erweiternZweiter Teil Vorbereitung der Abstimmungen (§§ 10–39)
  • Bereich erweiternDritter Teil Durchführung der Abstimmung (§§ 40–54)
  • Bereich reduzierenVierter Teil Ermittlung und Feststellung der Abstimmungsergebnisse (§§ 55–71)
  • § 55 Ermittlung und Feststellung des Abstimmungsergebnisses durch den Wahlvorstand
  • § 56 Zählen der Stimmberechtigten und der Abstimmenden
  • § 57 Zählen der Erst- und Zweitstimmen bei der Landtagswahl
  • § 58 Erste Schnellmeldung bei der Landtagswahl
  • § 59 Zählen der Zweitstimmen nach sich bewerbenden Personen bei der Landtagswahl
  • § 60 Zählen der Stimmen beim Volksentscheid
  • § 61 Feststellung des endgültigen Abstimmungsergebnisses durch den Wahlvorstand
  • § 62 Schnellmeldung beim Volksentscheid
  • § 63 Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses im Stimmbezirk
  • § 64 Wahlniederschrift
  • § 65 Zweite Schnellmeldung bei der Landtagswahl
  • § 66 Zusammenstellung des endgültigen Abstimmungsergebnisses in der Gemeinde
  • § 67 Übergabe und Verwahrung der Abstimmungsunterlagen
  • § 68 Zulassung der Wahlbriefe, Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses
  • § 69 Ermittlung und Feststellung des endgültigen Abstimmungsergebnisses
  • § 70 Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Landtagswahl durch den Landeswahlausschuss
  • § 71 Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses des Volksentscheids durch den Landeswahlausschuss
  • Bereich erweiternFünfter Teil Sonderbestimmungen für Volksbegehren (§§ 72–83)
  • Bereich erweiternSechster Teil Nachwahl, Wiederholungswahl (§§ 84–85)
  • Bereich erweiternSiebter Teil Schlussbestimmungen (§§ 86–92)
  • [Schlussformel]
  • Anlage 1
  • Anlage 2
  • Anlage 3
  • Anlage 4
  • Anlage 5
  • Anlage 6
  • Anlage 7
  • Anlage 8
  • Anlage 9
  • Anlage 10
  • Anlage 11
  • Anlage 12
  • Anlage 13
  • Anlage 14
  • Anlage 15
  • Anlage 16
  • Anlage 17
  • Anlage 18
  • Anlage 19
  • Anlage 20
  • Anlage 21

Inhalt

LWO
Text gilt ab: 01.03.2023
Fassung: 16.02.2003
Gesamtansicht
  • Download PDF
  • Download RTF
  • Download ZIP
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument

Vierter Teil Ermittlung und Feststellung der Abstimmungsergebnisse

§ 55 Ermittlung und Feststellung des Abstimmungsergebnisses durch den Wahlvorstand
§ 56 Zählen der Stimmberechtigten und der Abstimmenden
§ 57 Zählen der Erst- und Zweitstimmen bei der Landtagswahl
§ 58 Erste Schnellmeldung bei der Landtagswahl
§ 59 Zählen der Zweitstimmen nach sich bewerbenden Personen bei der Landtagswahl
§ 60 Zählen der Stimmen beim Volksentscheid
§ 61 Feststellung des endgültigen Abstimmungsergebnisses durch den Wahlvorstand
§ 62 Schnellmeldung beim Volksentscheid
§ 63 Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses im Stimmbezirk
§ 64 Wahlniederschrift
§ 65 Zweite Schnellmeldung bei der Landtagswahl
§ 66 Zusammenstellung des endgültigen Abstimmungsergebnisses in der Gemeinde
§ 67 Übergabe und Verwahrung der Abstimmungsunterlagen
§ 68 Zulassung der Wahlbriefe, Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses
§ 69 Ermittlung und Feststellung des endgültigen Abstimmungsergebnisses
§ 70 Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Landtagswahl durch den Landeswahlausschuss
§ 71 Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses des Volksentscheids durch den Landeswahlausschuss
  • Bayern.de
  • BayernPortal
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Barrierefreiheit
  • Hilfe
  • Kontakt
    • A
    • A
    • A
         Kontrastwechsel