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Inhaltsverzeichnis
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Ordnung der Zweiten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (Lehramtsprüfungsordnung II – LPO II) Vom 28. Oktober 2004 (GVBl. S. 428) BayRS 2038-3-4-8-11-K (§§ 1–42)
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Erster Teil Allgemeine Bestimmungen (§§ 1–27)
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Abschnitt I Organisation und Durchführung der Zweiten Staatsprüfung (§§ 1–16)
§ 1 Zweck der Prüfung
§ 2 Durchführung der Prüfung
§ 3 Prüfungshauptausschüsse
§ 4 Aufgaben der Prüfungshauptausschüsse
§ 5 Aufgaben des Prüfungsamts
§ 6 Örtliche Prüfungsleitung
§ 7 Prüfungsberechtigte Personen
§ 8 Notenskala und Notenbildung
§ 9 Unterschleif und Beeinflussungsversuch
§ 10 Wiederholung der Prüfung bei Nichtbestehen
§ 11 Wiederholung der Prüfung zur Notenverbesserung
§ 12 Verhinderung, Versäumnis, Unterbrechung
§ 13 Ausschluss von der Teilnahme an der Prüfung
§ 14 Überprüfung von Prüfungsentscheidungen
§ 15 Prüfungstermine, Meldefristen und Bekanntmachung der Prüfung
§ 16 Zulassung zur Prüfung
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Abschnitt II Prüfungsleistungen im Einzelnen (§§ 17–22b)
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Abschnitt III Feststellung des Prüfungsergebnisses (§§ 23–27)
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Zweiter Teil Besondere Bestimmungen für die Zweite Staatsprüfung im Erweiterungsfach (§§ 28–36)
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Dritter Teil Anerkennungsregelungen (§§ 37–40)
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Vierter Teil Besondere Bestimmungen anlässlich der COVID-19-Pandemie (§ 41)
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Fünfter Teil Schlussbestimmungen (§ 42)
[Schlussformel]
Inhalt
LPO II
Text gilt ab: 01.01.2024
Fassung: 28.10.2004
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§ 9
Unterschleif und Beeinflussungsversuch
In Fällen von Unterschleif und Beeinflussungsversuch ist analog zu § 13 LPO I zu verfahren.