Inhalt

KSO
Text gilt ab: 01.08.2026
Fassung: 01.07.1999
§ 25
Geltung der Schulordnungen
Soweit diese Verordnung keine Regelungen enthält, sind die Bestimmungen der Schulordnungen der Schularten, denen die Schüler jeweils angehören, entsprechend anzuwenden, soweit sie mit Aufgaben und Organisation der Schule für Kranke vereinbar sind.