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Inhaltsverzeichnis
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Gesetz über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen (Kommunal-Wahlbeamten-Gesetz – KWBG) Vom 24. Juli 2012 (GVBl. S. 366; 2014 S. 20) BayRS 2022-1-I (Art. 1–66)
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Teil 1 Allgemeine Vorschriften (Art. 1–8)
Art. 1 Geltungsbereich
Art. 2 Zuständigkeiten
Art. 3 Dienstvorgesetzte und Vorgesetzte der berufsmäßigen Gemeinderatsmitglieder
Art. 4 Zustellung von Entscheidungen
Art. 5 Abtretung, Verpfändung, Aufrechnung
Art. 6 Verjährung
Art. 7 Rückforderung
Art. 8 Übergang von Ansprüchen
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Teil 2 Beamtenverhältnis (Art. 9–26)
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Teil 3 Rechtliche Stellung der Beamten und Beamtinnen (Art. 27–44)
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Teil 4 Besoldung, sonstige Leistungen und Versorgung für Beamte und Beamtinnen auf Zeit (Art. 45–52)
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Teil 5 Entschädigung, sonstige Leistungen und Ehrensold an Ehrenbeamte und Ehrenbeamtinnen (Art. 53–61)
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Teil 6 Schlussbestimmungen (Art. 62–66)
[Schlussformel]
Anlage 1 Einstufung der Beamten und Beamtinnen auf Zeit
Anlage 2 Monatliche Dienstaufwandsentschädigungen für die Beamten und Beamtinnen auf Zeit
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Anlage 3 Monatliche Entschädigungen für die Ehrenbeamten und Ehrenbeamtinnen
Inhalt
KWBG
Text gilt ab: 01.11.2024
Fassung: 24.07.2012
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Art. 7
Rückforderung
Für die Rückforderung von nach diesem Gesetz gewährten Leistungen, die nicht Besoldung oder Versorgung sind, gilt Art. 15 des Bayerischen Besoldungsgesetzes (BayBesG) entsprechend.