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Gesetz über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen (Kommunal-Wahlbeamten-Gesetz – KWBG) Vom 24. Juli 2012 (GVBl. S. 366; 2014 S. 20) BayRS 2022-1-I (Art. 1–66)
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Teil 1 Allgemeine Vorschriften (Art. 1–8)
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Teil 2 Beamtenverhältnis (Art. 9–26)
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Teil 3 Rechtliche Stellung der Beamten und Beamtinnen (Art. 27–44)
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Teil 4 Besoldung, sonstige Leistungen und Versorgung für Beamte und Beamtinnen auf Zeit (Art. 45–52)
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Teil 5 Entschädigung, sonstige Leistungen und Ehrensold an Ehrenbeamte und Ehrenbeamtinnen (Art. 53–61)
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Teil 6 Schlussbestimmungen (Art. 62–66)
Art. 62 Geltung für amtierende kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen
Art. 63 Überleitungsbestimmungen für amtierende kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen
Art. 64 Geltung für frühere kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen
Art. 65 Übergangsregelung
Art. 66 Inkrafttreten
[Schlussformel]
Anlage 1 Einstufung der Beamten und Beamtinnen auf Zeit
Anlage 2 Monatliche Dienstaufwandsentschädigungen für die Beamten und Beamtinnen auf Zeit
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Anlage 3 Monatliche Entschädigungen für die Ehrenbeamten und Ehrenbeamtinnen
Inhalt
KWBG
Text gilt ab: 01.11.2024
Fassung: 24.07.2012
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Teil 6 Schlussbestimmungen
Art. 62 Geltung für amtierende kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen
Art. 63 Überleitungsbestimmungen für amtierende kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen
Art. 64 Geltung für frühere kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen
Art. 65 Übergangsregelung
Art. 66 Inkrafttreten