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BayHIG
Text gilt ab: 01.01.2024
Fassung: 05.08.2022
Art. 130b
Änderung des Bayerischen Besoldungsgesetzes
Das Bayerische Besoldungsgesetz (BayBesG) vom 5. August 2010 (GVBl. S. 410, 764, BayRS 2032-1-1-F), das zuletzt durch die §§ 1, 2 und 3 des Gesetzes vom 23. Juni 2022 (GVBl. S. 254) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.
In der Überschrift des Teils 2 Abschnitt 2 und in Art. 39 Satz 1 werden jeweils nach dem Wort „Juniorprofessorinnen“ die Wörter „ , Nachwuchsprofessoren und Nachwuchsprofessorinnen“ eingefügt.
2.
In Art. 40 Abs. 1 werden die Wörter „des Bayerischen Hochschulpersonalgesetzes (BayHSchPG) und des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG)“ durch die Wörter „des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG)“ ersetzt.
3.
In Art. 42a Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b wird die Angabe „Art. 9 Abs. 1 Satz 1 BayHSchPG“ durch die Angabe „Art. 59 Abs. 1 BayHIG“ ersetzt.
4.
Art. 57 wird wie folgt geändert:
a)
Der Überschrift werden die Wörter „ , Nachwuchsprofessoren und Nachwuchsprofessorinnen“ angefügt.
b)
Abs. 1 wird wie folgt geändert:
aa)
In Satz 1 wird das Wort „sowie“ durch ein Komma ersetzt und nach dem Wort „Juniorprofessorinnen“ werden die Wörter „sowie Nachwuchsprofessoren und Nachwuchsprofessorinnen“ eingefügt.
bb)
In Satz 3 Halbsatz 1 werden nach dem Wort „Juniorprofessorin“ die Wörter „ , des Nachwuchsprofessors oder der Nachwuchsprofessorin“ eingefügt.
c)
In Abs. 3 wird die Angabe „Art. 15 Abs. 1 Satz 2 BayHSchPG“ durch die Angabe „Art. 63 Abs. 2 Satz 2 BayHIG“ ersetzt.
5.
In Art. 65 Satz 1 wird die Angabe „Art. 19 bis 22 BayHSchPG“ durch die Angabe „Art. 71 bis 73 BayHIG“ ersetzt, das Wort „sowie“ wird durch ein Komma ersetzt und nach dem Wort „Juniorprofessorinnen“ werden die Wörter „sowie Nachwuchsprofessoren und Nachwuchsprofessorinnen“ eingefügt.
6.
In der Überschrift von Teil 3 Abschnitt 4 Unterabschnitt 2 werden nach dem Wort „Juniorprofessorinnen“ die Wörter „ , Nachwuchsprofessoren und Nachwuchsprofessorinnen“ eingefügt.
7.
In Art. 69 Abs. 3 Satz 1 und 2 wird jeweils die Angabe „Art. 6 Abs. 2 BayHSchPG“ durch die Angabe „Art. 56 Abs. 2 BayHIG“ ersetzt.
8.
In Art. 71 Abs. 1 Satz 3 wird die Angabe „Art. 10 Abs. 3 BayHSchG“ durch die Angabe „Art. 7 Abs. 3 BayHIG“ ersetzt.
9.
In Art. 72 Abs. 1 Satz 2 wird das Wort „sowie“ durch ein Komma ersetzt und nach dem Wort „Juniorprofessorinnen“ werden die Wörter „ , Nachwuchsprofessoren sowie Nachwuchsprofessorinnen“ eingefügt.
10.
In Art. 73 Abs. 1 Satz 3 werden nach dem Wort „Juniorprofessorinnen“ die Wörter „sowie für Nachwuchsprofessoren und Nachwuchsprofessorinnen“ eingefügt.
11.
In Art. 99 Abs. 1 Satz 1 wird die Angabe „Art. 21 Abs. 5 Halbsatz 2 BayHSchG“ durch die Angabe „Art. 31 Abs. 5 Halbsatz 2 BayHIG“ ersetzt.
12.
In Anlage 1 wird der „Besoldungsgruppe W 1“ die Zeile „Nachwuchsprofessor, Nachwuchsprofessorin“ angefügt.