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Verordnung zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (BayGAPV) Vom 2. Juni 2005 (GVBl. S. 184) BayRS 7841-2-L (§§ 1–12)
§ 1 Regelzuständigkeiten der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
§ 2 Vor-Ort-Kontrollen
§ 3 (aufgehoben)
§ 4 Einhaltung der Grundanforderungen an die Betriebsführung und der Standards für die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand
§ 5 Erhaltung einer landwirtschaftlichen Fläche
§ 6 Erhaltung von Dauergrünland
§ 7 Informations-, Mitteilungs- und Bereitstellungspflichten
§ 8 Flächenidentifizierung und Mindestgröße landwirtschaftlicher Parzellen
§ 9 Mindestschutz von Feuchtgebieten und Mooren
§ 10 Zulässige Arten für Saatgutmischungen und Kennarten für artenreiches Dauergrünland
§ 11 Übergangsvorschrift
§ 12 Inkrafttreten
[Schlussformel]
Anlage 1 Unzulässige Arten für Saatgutmischungen bei Blühstreifen oder -flächen
Anlage 2 Kennarten oder Kennartengruppen des artenreichen Grünlandes
Inhalt
BayGAPV
Text gilt ab: 01.07.2024
Fassung: 02.06.2005
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Anlage 2 (zu § 10 Abs. 2)
Kennarten oder Kennartengruppen des artenreichen Grünlandes
Anlage 2: Kennarten oder Kennartengruppen des artenreichen Grünlandes