Inhalt
Die Beamten und Beamtinnen werden ausgebildet
- 1.
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für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene in den Fachrichtungen
- a)
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Staatliche Sozialverwaltung oder
- b)
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Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit,
- 2.
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für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene in den Fachrichtungen
- a)
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Staatliche Sozialverwaltung oder
- b)
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Rentenversicherungs- und Versorgungsrecht, mit den Schwerpunkten Rentenversicherung oder Versorgungsrecht.