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FachV-Lw
Text gilt ab: 01.07.2019
Fassung: 27.11.2019
§ 44
Prüfungsgebiete
1Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Zulassungsverfahren haben in folgenden Aufgabengebieten Leistungsnachweise zu erbringen
A1
Verwaltungs- und Staatskunde
A2
Verwaltungsverfahrens- und Förderrecht
L1
Betriebswirtschaft
L2
Pflanzenbau
L3
Tierhaltung.
2Sie haben jeweils eine Aufgabe aus den Prüfungsgebieten A1, A2, L1, L2, L3 von je zwei Stunden Arbeitszeit als schriftliche Prüfung zu bearbeiten.