Inhalt
§ 2
Einstellungsvoraussetzungen
(1) In den Vorbereitungsdienst für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene kann eingestellt werden, wer
- 1.
-
- a)
-
die Abschlussprüfung der Dienstanfänger und Dienstanfängerinnen oder
- b)
-
die Abschlussprüfung einer der Fachlaufbahn entsprechenden öffentlichen oder staatlich anerkannten Technikerschule
mit Erfolg abgelegt hat und
- 2.
-
die sonstigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt.
(2) In den Vorbereitungsdienst für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene kann eingestellt werden, wer
- 1.
-
einen Diplom-, Bachelor- oder vergleichbaren Abschluss der Fachrichtung Vermessung/Geoinformatik an einer Hochschule erfolgreich erworben hat,
- 2.
-
das Auswahlverfahren nach § 3 erfolgreich durchlaufen hat und
- 3.
-
die sonstigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt.