Inhalt
    
    
                
                  § 55
                   Art und Dauer des Vorbereitungsdienstes 
                  
                 
                Der 18-monatige Vorbereitungsdienst umfasst
                
                  - 1.
 
                  - 
                    
eine mindestens einmonatige Einführung,
                   
                  
                  - 2.
 
                  - 
                    
eine mindestens sechsmonatige fachtheoretische Ausbildung, die in Teilabschnitte aufgeteilt werden kann, und
                   
                  
                  - 3.
 
                  - 
                    
die praktische Ausbildung.