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FachV-J
Text gilt ab: 01.06.2018
Fassung: 08.09.2014
§ 1
Bildung fachlicher Schwerpunkte
In der Fachlaufbahn Justiz werden die fachlichen Schwerpunkte
1.
Vollzugs- und Verwaltungsdienst,
2.
allgemeiner Vollzugsdienst,
3.
Werkdienst sowie
4.
Krankenpflegedienst
gebildet.