Inhalt

FachV-Arch
Text gilt ab: 01.09.2013
Fassung: 03.01.2014
§ 52
Schriftliche Prüfung
1Im schriftlichen Teil bearbeiten die Teilnehmer und Teilnehmerinnen eine zweistündige Aufgabe aus der bayerischen Geschichte des 16. bis 20. Jahrhunderts. 2Die Aufgabe wird mit einer Note nach der Allgemeinen Prüfungsordnung bewertet.