Inhalt
§ 43
Dauer und Gestaltung des Vorbereitungsdienstes
1Der Vorbereitungsdienst dauert zwei Jahre. 2Er umfasst eine fachtheoretische und eine berufspraktische Ausbildung und gliedert sich in fünf Ausbildungsabschnitte:
- 1.
-
erster Theorieabschnitt: 4 Monate,
- 2.
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Einführungspraktikum: 4 Monate,
- 3.
-
zweiter Theorieabschnitt: 5 Monate,
- 4.
-
Hauptpraktikum: 6 Monate,
- 5.
-
dritter Theorieabschnitt: 5 Monate.
3Die Einzelheiten der berufspraktischen Ausbildung werden den Anwärtern und Anwärterinnen, den Ausbildungsstellen sowie den Dozenten und Dozentinnen schriftlich mitgeteilt.