Inhalt
    
    
                
                  § 43
                   Dauer und Gestaltung des Vorbereitungsdienstes 
                  
                 
                 1Der Vorbereitungsdienst dauert zwei Jahre. 2Er umfasst eine fachtheoretische und eine berufspraktische Ausbildung und gliedert sich in fünf Ausbildungsabschnitte:
                
                  - 1.
 
                  - 
                    
erster Theorieabschnitt: 4 Monate,
                   
                  
                  - 2.
 
                  - 
                    
Einführungspraktikum: 4 Monate,
                   
                  
                  - 3.
 
                  - 
                    
zweiter Theorieabschnitt: 5 Monate,
                   
                  
                  - 4.
 
                  - 
                    
Hauptpraktikum: 6 Monate,
                   
                  
                  - 5.
 
                  - 
                    
dritter Theorieabschnitt: 5 Monate.
                   
                  
                
                 3Die Einzelheiten der berufspraktischen Ausbildung werden den Anwärtern und Anwärterinnen, den Ausbildungsstellen sowie den Dozenten und Dozentinnen schriftlich mitgeteilt.