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Inhaltsverzeichnis
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Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Archivwesen (FachV-Arch) Vom 3. Januar 2014 (GVBl. S. 7) BayRS 2038-3-1-9-I/WK (§§ 1–55)
Inhaltsübersicht (amtlich)
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Teil 1 Gemeinsame Vorschriften (§§ 1–20)
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Teil 2 Sonstiger Qualifikationserwerb (§ 21)
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Teil 3 Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene (§§ 22–27)
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Teil 4 Einstieg in der dritten Qualifikationsebene (§§ 28–39)
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Teil 5 Einstieg in der vierten Qualifikationsebene (§§ 40–47)
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Abschnitt 1 Vorbereitungsdienst (§§ 40–44)
§ 40 Zulassungsvoraussetzungen
§ 41 Öffentliche Ausschreibung
§ 42 Auswahl der Bewerber und Bewerberinnen
§ 43 Dauer und Gestaltung des Vorbereitungsdienstes
§ 44 Ausbildungsgegenstände
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Abschnitt 2 Qualifikationsprüfung (§§ 45–47)
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Teil 6 Ausbildungsqualifizierung (§§ 48–54)
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Teil 7 Schlussvorschriften (§ 55)
[Schlussformel]
Inhalt
FachV-Arch
Text gilt ab: 01.09.2013
Fassung: 03.01.2014
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§ 42
Auswahl der Bewerber und Bewerberinnen
1
Über die Einstellung in den Vorbereitungsdienst entscheiden die Ernennungsbehörden.
2
Dabei ist der Bedarf der verschiedenen Dienstherren mit den vorhandenen Ausbildungsplätzen abzustimmen.