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Schulordnung für die Berufliche Oberschule – Fachoberschulen und Berufsoberschulen (Fachober- und Berufsoberschulordnung – FOBOSO) Vom 28. August 2017 (GVBl. S. 451) BayRS 2236-7-1-K (§§ 1–44)
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Teil 1 Allgemeines (§ 1)
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Teil 2 Aufnahme und Wechsel (§§ 2–9)
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Teil 3 Schulbetrieb (§§ 10–13)
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Teil 4 Leistungen, Zeugnisse (§§ 14–26)
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Teil 5 Prüfungen (§§ 27–43)
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Teil 6 Schlussbestimmungen (§§ 43a–44)
§ 43a (aufgehoben)
§ 44 Inkrafttreten
[Schlussformel]
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Anlage 1 Stundentafel an der Beruflichen Oberschule
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Anlage 2 Stundentafel des DBFH-Bildungsgangs
Anlage 3 Schulaufgaben pro Schulhalbjahr oder Ausbildungsabschnitt an der Beruflichen Oberschule
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Anlage 4 Abschlüsse an der Beruflichen Oberschule
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Anlage 5 Fachabitur im DBFH-Bildungsgang
Inhalt
FOBOSO
Text gilt ab: 01.08.2024
Fassung: 28.08.2017
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§ 44
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 13. September 2017 in Kraft.