Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Prüfungsordnung für die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife (ErgPOFHR) Vom 25. Mai 2001 (GVBl. S. 278, ber. S. 456) BayRS 2236-6-1-5-K (§§ 1–37)
Bereich erweitern
Erster Teil Allgemeines (§§ 1–7)
Bereich erweitern
Zweiter Teil Prüfung für Schüler, Studierende und Absolventen mindestens zweijähriger Fachschulen und Fachakademien (§§ 8–14)
Bereich erweitern
Dritter Teil Prüfung für Absolventen beruflicher Fortbildungsprüfungen (§§ 15–25a)
Bereich erweitern
Vierter Teil Zusatzprüfung (§§ 26–30)
Bereich erweitern
Fünfter Teil Wiederholen, Rücktritt, Versäumnis, Verhinderung, Unterschleif (§§ 31–33)
Bereich erweitern
Sechster Teil Schlussvorschriften (§§ 34–37)
[Schlussformel]
Anlage
Inhalt
ErgPOFHR
Text gilt ab: 01.07.2024
Fassung: 25.05.2001
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument (inaktiv)
Anlage (zu § 6 Abs. 1)
Ausbildungsrichtungen an Fachakademien, deren Besuch zur Teilnahme an der Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife berechtigt:
Bauwesen
Brauwesen und Getränketechnik
Fremdsprachenberufe
Hauswirtschaft
Heilpädagogik
Landwirtschaft
Medizintechnik
Raum- und Objektdesign
Restauratorenausbildung
Sozialpädagogik
Wirtschaft