Inhalt

BeschGebV
Text gilt ab: 01.01.2025
Fassung: 28.11.2012
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Anlage (zu § 2 Abs. 2)
Festgebühren
Die nachfolgend aufgeführten Staffelsätze sind auf Kurz- und Langwaffen der gleichen Waffengruppe und des gleichen Typs anzuwenden. Dabei wird zwischen folgenden Typen unterschieden:
Waffen- und Wechselsysteme mit der gleichen Anzahl von Läufen,
Austauschläufe mit der gleichen Anzahl von Läufen,
Wechseltrommeln,
Einsteckläufe,
Waffenteile.
Für Austauschläufe, Wechseltrommeln, Wechselsysteme und Waffenteile, die zum Beschuss in Waffen ein- bzw. ausgebaut werden müssen, wird der zusätzlich erforderliche Mehraufwand berechnet.
Nr.
Gegenstand
EUR
1.
Kurzwaffen (Gebühr je Lauf)

1.1.
Pistolen, Pistolen-Austauschläufe und Pistolen-Waffenteile für patronierte Munition

1.1.1.
für die 1. bis einschließlich 5. Waffe
20,00
1.1.2.
für die 6. bis einschließlich 150. Waffe
7,00
1.1.3.
bei mehr als 150 Waffen
7,00
1.2.
Pistolen, Pistolen-Austauschläufe und Pistolen-Waffenteile für Schreckschuss-, Reiz- und Signalmunition

1.2.1.
für die 1. bis einschließlich 5. Waffe
10,00
1.2.2.
für die 6. bis einschließlich 150. Waffe
3,50
1.2.3.
bei mehr als 150 Waffen
3,50
1.3.
Pistolen, Pistolen-Austauschläufe und Pistolen-Waffenteile für nicht patroniertes Schwarzpulver

1.3.1.
für die 1. bis einschließlich 5. Waffe
70,00
1.3.2.
für die 6. bis einschließlich 150. Waffe
40,00
1.3.3.
bei mehr als 150 Waffen
40,00
1.4.
Revolver, Revolver-Austauschläufe und Revolver-Wechseltrommeln für patronierte Munition

1.4.1.
für die 1. bis einschließlich 5. Waffe
20,00
1.4.2.
für die 6. bis einschließlich 150. Waffe
7,00
1.4.3.
bei mehr als 150 Waffen
7,00
1.5.
Revolver, Revolver-Austauschläufe und Revolver-Wechseltrommeln für Schreckschuss-, Reiz- und Signalmunition

1.5.1.
für die 1. bis einschließlich 5. Waffe
10,00
1.5.2.
für die 6. bis einschließlich 150. Waffe
3,50
1.5.3.
bei mehr als 150 Waffen
3,50
1.6.
Revolver, Revolver-Austauschläufe und Revolver-Wechseltrommeln für nicht patroniertes Schwarzpulver

1.6.1.
für die 1. bis einschließlich 5. Waffe
70,00
1.6.2.
für die 6. bis einschließlich 150. Waffe
40,00
1.6.3.
bei mehr als 150 Waffen
40,00
2.
Langwaffen (Gebühr je Lauf)

2.1.
Büchsen, Flinten, Büchsen- und Flinten-Austauschläufe, Büchsen- und Flinten-Waffenteile und Einsteckläufe für patronierte Zentralfeuermunition

2.1.1.
für die 1. bis einschließlich 5. Waffe
25,00
2.1.2.
für die 6. bis einschließlich 150. Waffe
9,00
2.1.3.
bei mehr als 150 Waffen
9,00
2.2.
Büchsen, Flinten, Büchsen- und Flinten-Austauschläufe, Büchsen- und Flinten-Waffenteile und Einsteckläufe für patronierte Randfeuermunition

2.2.1.
für die 1. bis einschließlich 5. Waffe
20,00
2.2.2.
für die 6. bis einschließlich 150. Waffe
7,00
2.2.3.
bei mehr als 150 Waffen
7,00
2.3.
Büchsen, Flinten, Büchsen- und Flinten-Austauschläufe, Büchsen- und Flinten-Waffenteile für nicht patroniertes Schwarzpulver

2.3.1.
für die 1. bis einschließlich 5. Waffe
70,00
2.3.2.
für die 6. bis einschließlich 150. Waffe
40,00
2.3.3.
bei mehr als 150 Waffen
40,00
2.4.
Salutwaffen und Salutwaffen-Waffenteile im Rahmen der Beschussprüfung

2.4.1.
für die 1. bis einschließlich 5. Waffe
25,00
2.4.2.
für die 6. bis einschließlich 150. Waffe
9,00
2.4.3.
bei mehr als 150 Waffen
9,00
3.
Munition (Gebühr je Los)

3.1.
Munitionszulassung

3.1.1.
bis zu einer Losgröße bis 1 000 Stück
110,00
3.1.2.
bei Losgrößen von 1 001 bis 3 000 Stück
320,00
3.1.3.
bei Losgrößen von 3 001 bis 35 000 Stück
530,00
3.1.4.
bei Losgrößen von 35 001 bis 150 000 Stück
740,00
3.1.5.
bei Losgrößen von 150 001 bis 1 500 000 Stück
950,00
3.2.
Fabrikationskontrolle

3.2.1.
bis zu einer Losgröße bis 1000 Stück
85,00
3.2.2.
bei Losgrößen von 1 001 bis 3 000 Stück
215,00
3.2.3.
bei Losgrößen von 3 001 bis 35 000 Stück
350,00
3.2.4.
bei Losgrößen von 35 001 bis 150 000 Stück
500,00
3.2.5.
bei Losgrößen von 150 001 bis 500 000 Stück
660,00
3.2.6.
bei Losgrößen von 500 001 bis 1 500 000 Stück
830,00
4.
Ausstellung von Bescheinigungen
22,00