Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Bayerisches Beamtenversorgungsgesetz (BayBeamtVG) Vom 5. August 2010 (GVBl. S. 410, 528, 764) BayRS 2033-1-1-F (Art. 1–118)
Bereich erweitern
Teil 1 Allgemeine Vorschriften (Art. 1–10)
Bereich reduzieren
Teil 2 Versorgungsbezüge (Art. 11–82)
Bereich reduzieren
Abschnitt 1 Ruhegehalt, Unterhaltsbeitrag (Art. 11–30)
Bereich erweitern
Unterabschnitt 1 Anspruchsvoraussetzungen (Art. 11)
Bereich erweitern
Unterabschnitt 2 Ruhegehaltfähige Bezüge (Art. 12–13)
Bereich reduzieren
Unterabschnitt 3 Ruhegehaltfähige Dienstzeit (Art. 14–25)
Art. 14 Regelmäßige ruhegehaltfähige Dienstzeit
Art. 15 Erhöhung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit
Art. 16 Berufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten
Art. 17 Nichtberufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten
Art. 18 Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst
Art. 19 Sonstige Zeiten
Art. 20 Ausbildungszeiten
Art. 21 Zeiten in dem in Art. 3 des Einigungsvertrags genannten Gebiet
Art. 22 Wissenschaftliche Qualifikationszeiten
Art. 23 Zurechnungszeit und besondere Verwendungen
Art. 24 Allgemeine Bestimmungen zur Berücksichtigung von Dienstzeiten
Art. 25 Ausschlusszeiten
Bereich erweitern
Unterabschnitt 4 Ruhegehalt (Art. 26–28)
Bereich erweitern
Unterabschnitt 5 Unterhaltsbeitrag; Beamte und Beamtinnen auf Probe und auf Zeit in leitender Funktion (Art. 29–30)
Bereich erweitern
Abschnitt 2 Hinterbliebenenversorgung (Art. 31–44)
Bereich erweitern
Abschnitt 3 Unfallfürsorge (Art. 45–66)
Bereich erweitern
Abschnitt 4 Übergangsgeld, Bezüge bei Verschollenheit (Art. 67–68)
Bereich erweitern
Abschnitt 5 Familienbezogene Leistungen (Art. 69–74)
Bereich erweitern
Abschnitt 6 Sonderzahlung (Art. 75–79)
Bereich erweitern
Abschnitt 7 Verlust der Versorgung (Art. 80–82)
Bereich erweitern
Teil 3 Anrechnungs-, Kürzungs- und Ruhensvorschriften (Art. 83–93)
Bereich erweitern
Teil 4 Versorgungslastenteilung bei landesinternen Dienstherrenwechseln (Art. 94–99a)
Bereich erweitern
Teil 5 Überleitungs- und Übergangsvorschriften (Art. 100–114i)
Bereich erweitern
Teil 6 Schlussvorschriften (Art. 115–118)
Inhalt
BayBeamtVG
Text gilt ab: 01.02.2025
Fassung: 05.08.2010
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
Unterabschnitt 3 Ruhegehaltfähige Dienstzeit
Art. 14 Regelmäßige ruhegehaltfähige Dienstzeit
Art. 15 Erhöhung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit
Art. 16 Berufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten
Art. 17 Nichtberufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten
Art. 18 Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst
Art. 19 Sonstige Zeiten
Art. 20 Ausbildungszeiten
Art. 21 Zeiten in dem in Art. 3 des Einigungsvertrags genannten Gebiet
Art. 22 Wissenschaftliche Qualifikationszeiten
Art. 23 Zurechnungszeit und besondere Verwendungen
Art. 24 Allgemeine Bestimmungen zur Berücksichtigung von Dienstzeiten
Art. 25 Ausschlusszeiten