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Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzierenSchulordnung für die Berufsschulen in Bayern (Berufsschulordnung – BSO) Vom 30. August 2008 (GVBl. S. 631) BayRS 2236-2-1-K (§§ 1–26)
  • Bereich erweiternTeil 1 Allgemeines (§ 1)
  • Bereich erweiternTeil 2 Aufnahme und Schulwechsel (§§ 2–3)
  • Bereich erweiternTeil 3 Schulbetrieb (§§ 4–11)
  • Bereich erweiternTeil 4 Leistungsnachweise, Zeugnisse (§§ 12–15)
  • Bereich reduzierenTeil 5 Prüfung, Abschlüsse (§§ 16–18a)
  • § 16 Durchführung der Abschlussprüfung
  • § 17 Abschlusszeugnis, Entlassungszeugnis, erfolgreicher Berufsschulabschluss
  • § 18 Durchschnittsnote, erfolgreicher Abschluss der Mittelschule, mittlerer Schulabschluss
  • § 18a Übergangsvorschrift
  • Bereich erweiternTeil 6 Berufsschulbeirat, Zusammenarbeit mit außerschulischen Stellen (§§ 19–25)
  • Bereich erweiternTeil 7 Schlussvorschrift (§ 26)
  • [Schlussformel]
  • Bereich erweiternAnlage 1 Stundentafeln für die Berufsschulen in Bayern
  • Anlage 2 Doppelqualifizierender Bildungsgang Berufsschule Plus

Inhalt

BSO
Text gilt ab: 01.09.2025
Fassung: 30.08.2008
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§ 16
Durchführung der Abschlussprüfung
(1) An der Berufsschule findet keine Abschlussprüfung statt.
(2) Die Schülerinnen und Schüler des doppelqualifizierenden Bildungsgangs Berufsschule Plus legen am Ende des dritten Schuljahres die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife ab.
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