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Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzierenSchulordnung für die Berufsfachschulen für Musik (Berufsfachschulordnung Musik – BFSO Musik) Vom 30. September 2008 (GVBl. S. 806) BayRS 2236-4-1-3-K (§§ 1–66)
  • Bereich erweiternErster Teil Allgemeines(vgl. Art. 1 bis 3 und 13 BayEUG) (§§ 1–2)
  • Bereich erweiternZweiter Teil Wahl des schulischen Bildungswegs(vgl. Art. 44 BayEUG) (§§ 3–8)
  • Bereich erweiternDritter Teil Inhalte des Unterrichts(vgl. Art. 45 bis 48 BayEUG) (§§ 9–10)
  • Bereich erweiternVierter Teil Grundsätze des Schulbetriebs(vgl. Art. 49 und 50 BayEUG) (§§ 11–18)
  • Bereich erweiternFünfter Teil Leistungsnachweise, Vorrücken und Wiederholen, Zeugnisse (§§ 19–27)
  • Bereich reduzierenSechster Teil Prüfungen (§§ 28–43)
  • Bereich erweiternAbschnitt I Abschlussprüfung, pädagogische und künstlerische Zusatzprüfung für Schülerinnen und Schüler öffentlicher und staatlich anerkannter Berufsfachschulen für Musik(vgl. Art. 54 BayEUG) (§§ 28–40)
  • Bereich erweiternAbschnitt II Abschlussprüfung für andere Bewerberinnen und Bewerber (§§ 41–43)
  • Bereich erweiternSiebter Teil Schulleiterinnen und Schulleiter, Lehrerkonferenz(vgl. Art. 57 und 58 BayEUG) (§§ 44–52)
  • Bereich erweiternAchter Teil Einrichtungen zur Mitgestaltung des schulischen Lebens (§§ 53–56)
  • Bereich erweiternNeunter Teil Schule und Erziehungsberechtigte(vgl. Art. 74 bis 76 BayEUG) (§ 57)
  • Bereich erweiternZehnter Teil Veranstaltungen und Tätigkeiten nicht zur Schule gehöriger Personen, Erhebungen(vgl. Art. 84 und 85 BayEUG) (§§ 58–60)
  • Bereich erweiternElfter Teil (aufgehoben) (§§ 61–62)
  • Bereich erweiternZwölfter Teil Sonstiges (§§ 63–64)
  • Bereich erweiternDreizehnter Teil Staatliche Anerkennung (§ 65)
  • Bereich erweiternVierzehnter Teil Schlussvorschriften (§ 66)
  • [Schlussformel]
  • Anlage 1 Stundentafeln der Berufsfachschule für Musik
  • Anlage 2 Prüfungspflichtige Fächer und Form der Abschlussprüfung der zweijährigen Ausbildung
  • Anlage 3a Prüfungspflichtige Fächer und Form der pädagogischen Zusatzprüfung
  • Anlage 3b Prüfungspflichtige Fächer und Form der künstlerischen Zusatzprüfung

Inhalt

BFSO Musik
Text gilt ab: 01.09.2017
Fassung: 30.09.2008
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Sechster Teil Prüfungen

Abschnitt I Abschlussprüfung, pädagogische und künstlerische Zusatzprüfung für Schülerinnen und Schüler öffentlicher und staatlich anerkannter Berufsfachschulen für Musik(vgl. Art. 54 BayEUG) (§§ 28–40)
Abschnitt II Abschlussprüfung für andere Bewerberinnen und Bewerber (§§ 41–43)
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