Inhalt

AugStG
Text gilt ab: 01.09.2018
Fassung: 31.07.2018
Art. 2
Stiftungszweck
(1) 1Zweck der Stiftung ist die Förderung der darstellenden Kunst. 2Zu diesem Zweck betreibt sie das frühere städtische Theater Augsburg als „Staatstheater Augsburg“.
(2) 1Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 2Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.