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AVBayKiBiG
Text gilt ab: 15.08.2024
Fassung: 05.12.2005
§ 2
Basiskompetenzen
Zur Bildung der gesamten Persönlichkeit der Kinder unterstützt und stärkt das pädagogische Personal auf der Grundlage eines christlichen Menschenbildes
1.
die Entwicklung von freiheitlich-demokratischen, religiösen, sittlichen und sozialen Werthaltungen,
2.
die Entwicklung von personalen, motivationalen, kognitiven, physischen und sozialen Kompetenzen,
3.
das Lernen des Lernens,
4.
die Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme sowie zur aktiven Beteiligung an Entscheidungen,
5.
die Entwicklung von Widerstandsfähigkeit,
6.
die musischen Kräfte sowie
7.
die Kreativität.