Inhalt
    
    
            
              § 10
               Ästhetische, bildnerische und kulturelle Bildung und Erziehung 
              
             
            Kinder sollen lernen, ihre Umwelt in ihren Formen, Farben und Bewegungen sowie in ihrer Ästhetik wahrzunehmen und das Wahrgenommene schöpferisch und kreativ gestalterisch umzusetzen.