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Verordnung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen für die Inanspruchnahme des Bayerischen Landesamts für Umwelt, des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und der Gewerbeaufsichtsämter der Regierungen (Gebührenverordnung UGG – UGG-GebO) Vom 20. Juli 2004 (GVBl. S. 314) BayRS 2013-2-7-U/G (§§ 1–7)
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Schuldner der Benutzungsgebühren
§ 3 Gebühren- und Auslagenbefreiung
§ 4 Gebühren
§ 5 Auslagen
§ 6 Verweisungen
§ 7 In-Kraft-Treten
[Schlussformel]
Anlage 1 Gebührenverzeichnis für das Landesamt für Umwelt und das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Anlage 2 Gebührenverzeichnis für die Gewerbeaufsichtsämter der Regierungen
Anlage 3
Anlage 4
Inhalt
UGG-GebO
Text gilt ab: 01.04.2018
Fassung: 20.07.2004
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(aufgehoben)