Inhalt

UGG-GebO
Text gilt ab: 01.04.2018
Fassung: 20.07.2004
§ 3
Gebühren- und Auslagenbefreiung
Benutzungsgebühren werden nicht erhoben für
1.
Auskünfte und Beratungen einfacher Art,
2.
die Inanspruchnahme der Fachbibliothek des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit einschließlich des Verleihs von Bild- und Tonträgern,
3.
die Aufklärungstätigkeit und Vorträge über Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Arbeitshygiene,
4.
Vorträge bei Lehrgängen der Berufsgenossenschaften zur Aus- und Fortbildung von Sicherheitsfachkräften und Sicherheitsbeauftragten nach § 23 Abs. 4 des Siebten Buchs Sozialgesetzbuch,
5.
Untersuchungen, Überprüfungen sowie Messungen und Analysen, die überwiegend im öffentlichen Interesse von Amts wegen vorgenommen werden; sind sie von einem Beteiligten veranlasst, so sind ihm dafür die Kosten aufzuerlegen, soweit dies der Billigkeit nicht widerspricht.