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FG München: Nach § 188 BewG in der bis zum 22.7.2021 gültigen Fassung für die Bedarfsbewertung eines Mietwohngrundstücks maßgeblicher Liegenschaftszinssatz: Differenzierung des örtlichen Gutachterausschusses lediglich zwischen „allen Wohnungen“ und „besonders attraktiven und zentrumsnahen Wohnlagen“
Urteil vom 02.04.2025 – 4 K 978/22