LG Traunstein: Beweismittel, Beschlagnahmeanordnung, Beschuldigter, Staatsanwaltschaft, Kostenentscheidung, Kooperationsbereitschaft, Ermittlungsverfahren, Schutzbereich, Mobiltelefon, Hauptverhandlung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Sach- und Rechtslage, Beschlüsse des Amtsgerichts, Herausgabe, Vertraulichkeit des Wortes, Nichtöffentliche, Überwiegende Wahrscheinlichkeit, Beschwerde gegen, Beweisaufnahme, Polizeibeamten
Beschluss vom 19.05.2025 – 2 Qs 135/25