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FG München: Erweiterte Gewerbeertragskürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bei Nutzungsüberlassung von Grundbesitz durch eine Kapitalgesellschaft an eine sie mittelbar beherrschende Personengesellschaft (umgekehrte Betriebsaufspaltung)
Urteil vom 17.04.2023 – 7 K 434/19