ArbG München: Sofortige Beschwerde, Berichtigung Beschlüsse, Offenbare Unrichtigkeit, Rechtsmittelbelehrung, Arbeitsgerichtsgesetz, Elektronischer Rechtsverkehr, Einlegung der sofortigen Beschwerde, Notfrist, Gelegenheit zur Stellungnahme, Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Vertretungsberechtigte Personen, Elektronische Form, Offensichtlicher Schreibfehler, Elektronisches Dokument, Qualifizierte elektronische Signatur, Juristische Person des öffentlichen, Niederschrift, Wahrung der Frist, Geschäftsstelle, Öffentliche Aufgabe
Berichtigungsbeschluss vom 08.03.2023 – 20 Ca 7325/22