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ZDF-StV
Text gilt ab: 07.11.2020
Fassung: 18.12.1991
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Protokollerklärungen
Protokollerklärungen des Staatsver trags über den Rundfunk im vereinten Deutschland vom 31. August 1991:
Protokollerklärung aller Länder zu § 5 ZDF-Staatsvertrag:
Die Länder verstehen den Programmauftrag des ZDF, die Zusammengehörigkeit im vereinten Deutschland zu fördern, in der Weise, dass die Anstalt auch das Geschehen und die kulturelle Vielfalt der neuen Länder in den Programmen darstellt.
Die neuen Länder erwarten insbesondere, dass vom ZDF Personal aus den neuen Ländern in allen Bereichen der Anstalt und auf allen Ebenen eingesetzt wird und dass Themen, Geschehen, Persönlichkeiten, Gedanken, Sprache und Schauplätze der neuen Länder in den Programmen hinreichendes Gewicht erhalten.
Protokollerklärung aller Länder zu § 21 ZDF-Staatsvertrag:
Die Länder gehen davon aus, dass die vorschlags-und entsendungsberechtigten Verbände und Organisationen bei ihren Vorschlägen und der Entsendung von Vertretern Mitglieder aus den neuen Ländern angemessen berücksichtigen.
Protokollerklärung der Freien und Hansestadt Hamburg zu § 21 Abs. 1 und § 24 Abs. 1 ZDF-Staatsvertrag:
Nach Meinung Hamburgs steht die Mitgliedschaft von Vertretern des Bundes im Fernsehrat und im Verwaltungsrat des ZDF nicht in Einklang mit der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung für Rundfunk in Deutschland. Danach sind allein die Länder für den Rundfunk in Deutschland zuständig. Durch eine Vertretung in diesen Aufsichts- und Entscheidungsgremien des ZDF erhält der Bund einen von der Verfassung nicht vorgesehenen Einfluss. Diese Ungereimtheit hätte aus der Sicht Hamburgs im Zuge der Bereinigung der Rundfunkstrukturen im vereinten Deutschland durch die novellierten Rundfunkstaatsverträge mit berücksichtigt werden müssen. Hamburg sieht sich durch den Einigungsdruck insgesamt vor dem Hintergrund der Vielzahl regelungsbedürftiger Fragen gehindert, diesen Punkt zum Anlass einer Verweigerung des Abschlusses zu machen, behält sich seine verfassungsmäßigen Rechte jedoch ausdrücklich vor.
Protokollerklärung aller Länder zu § 24 Abs. 1 ZDF-Staatsvertrag:
Die Ministerpräsidenten werden sicherstellen, dass die neuen Länder einschließlich Berlin in der Gruppe der Länder vertreten sind.