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Inhaltsverzeichnis
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ZDF-Staatsvertrag (ZDF-StV) vom 18. Dezember 1991 (§§ 1–34)
Inhaltsübersicht (amtlich)
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I. Abschnitt Trägerschaft, Programme (§§ 1–4)
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II. Abschnitt Vorschriften für die Angebote des „Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF)“ (§§ 5–15)
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III. Abschnitt Datenschutz (§§ 16–18)
§ 16 Ernennung des Rundfunkdatenschutzbeauftragten und des Datenschutzbeauftragten
§ 17 Unabhängigkeit des Rundfunkdatenschutzbeauftragten
§ 18 Aufgaben und Befugnisse des Rundfunkdatenschutzbeauftragten
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IV. Abschnitt Organisation, Finanzierung, Haushalt (§§ 19–32)
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V. Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen (§§ 33–34)
Anlage Protokollerklärungen
Inhalt
ZDF-StV
Text gilt ab: 07.11.2020
Fassung: 18.12.1991
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III. Abschnitt Datenschutz
§ 16 Ernennung des Rundfunkdatenschutzbeauftragten und des Datenschutzbeauftragten
§ 17 Unabhängigkeit des Rundfunkdatenschutzbeauftragten
§ 18 Aufgaben und Befugnisse des Rundfunkdatenschutzbeauftragten