Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2013
Fassung: 12.12.2012
§ 13
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) 1Dieser Tarifvertrag tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. 2Abweichend von Satz 1 tritt § 10 Absatz 2 mit Wirkung vom 1. November 2010 in Kraft.
(2) Die §§ 6, 7 und 11 treten mit Erreichen des Bemessungssatzes (§ 6) von 100 v. H. außer Kraft.
(3) Dieser Tarifvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden, jedoch frühestens zum 31. Dezember 2017.