Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) Vom 12. Oktober 2006 (§§ 1–30)
Bereich erweitern
1. Abschnitt Allgemeine Vorschriften (§§ 1–2)
Bereich reduzieren
2. Abschnitt Überleitungsregelungen (§§ 3–7)
§ 3 Überleitung in den TV-L
§ 4 Zuordnung der Vergütungs- und Lohngruppen
§ 5 Vergleichsentgelt
§ 6 Stufenzuordnung der Angestellten
§ 7 Stufenzuordnung der Arbeiterinnen und Arbeiter
Bereich erweitern
3. Abschnitt Besitzstandsregelungen (§§ 8–16)
Protokollerklärung zum 3. Abschnitt
Bereich erweitern
4. Abschnitt Sonstige vom TV-L abweichende oder ihn ergänzende Bestimmungen (§§ 17–29h)
Bereich erweitern
5. Abschnitt Übergangs- und Schlussvorschrift (§ 30)
Bereich erweitern
Anlage 1
Bereich erweitern
Anlage 2 Zuordnung der Vergütungs- und Lohngruppen zu den Entgeltgruppen für am 31. Oktober 2006/1. November 2006 vorhandene Beschäftigte für die Überleitung (Länder)
Bereich erweitern
Anlage 3 Strukturausgleiche für Angestellte
Bereich erweitern
Anlage 4 Vorläufige Zuordnung der Vergütungs- und Lohngruppen zu den Entgeltgruppen für ab dem 1. November 2006 stattfindende Eingruppierungsvorgänge (Länder)
Bereich erweitern
Anlage Anlage 5 (A/B) TVÜ-Länder
Inhalt
TVÜ-Länder
Text gilt ab: 01.01.2025
Fassung: 12.10.2006
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
§ 3
Überleitung in den TV-L
Die von § 1 Absatz 1 erfassten Beschäftigten werden am 1. November 2006 nach den folgenden Regelungen in den TV-L übergeleitet.