Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder aus dem Geltungsbereich des MTW/MTW-O in den TV-Forst und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Forst) Vom 18. Dezember 2007 (§§ 1–22)
Bereich reduzieren
1. Abschnitt Allgemeine Vorschriften (§§ 1–2)
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Ersetzung bisheriger Tarifverträge durch den TV-Forst
Bereich erweitern
2. Abschnitt Überleitungsregelungen (§§ 3–6)
Bereich erweitern
3. Abschnitt Besitzstandsregelungen (§§ 7–11)
Bereich erweitern
4. Abschnitt Sonstige vom TV-Forst abweichende oder ihn ergänzende Bestimmungen (§§ 12–21a)
Bereich erweitern
5. Abschnitt Übergangs- und Schlussvorschrift (§ 22)
[Schlussformel]
Anlage 1 TVÜ-Forst Teil A – Ersetzte Tarifverträge bzw. Tarifvertragsregelungen –
Anlage 1 TVÜ-Forst Teil B – Fortgeltende Tarifverträge –
Anlage 2 TVÜ-Forst Zuordnung der Lohngruppen zu den Entgeltgruppen für am 31. Dezember 2007/1. Januar 2008 vorhandene Beschäftigte für die Überleitung (Forst-Länder)
Anlage 3 TVÜ-Forst Vorläufige Zuordnung der Lohngruppen zu den Entgeltgruppen für ab dem 1. Januar 2008 stattfindende Eingruppierungsvorgänge (Forst)
Anlage 4 TVÜ-Forst Strukturausgleiche
Inhalt
TVÜ-Forst
Text gilt ab: 01.10.2023
Fassung: 18.12.2007
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
1. Abschnitt Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Ersetzung bisheriger Tarifverträge durch den TV-Forst