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TVÜ-Forst
Text gilt ab: 01.10.2021
Fassung: 18.12.2007
Anlage 1 TVÜ-Forst Teil B
– Fortgeltende Tarifverträge –
Vorbemerkungen:
1.
Die nachfolgende Liste ist noch nicht abschließend. Sobald die Verhandlungen der Tarifvertragsparteien zu Anlage 1 TVÜ-Forst Teil B abgeschlossen sind, ersetzt die Neufassung diese Anlage.
2.
Die in dieser Anlage aufgeführten Tarifverträge sind in der jeweils geltenden Fassung zitiert.
1.
Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeitarbeit für Waldarbeiter (TV ATZ-W) vom 31. August 1998
2.
Tarifvertrag vom 16. September 1982 über die Fortbildung zum Forstwirtschaftsmeister mit der Maßgabe, dass in § 1 Abs. 2 Buchst. a das Wort „Zeitlohnes“ durch das Wort „Tabellenentgeltes“ und in Buchst. b das Wort „Zeitlohn“ durch das Wort „Tabellenentgelt“ ersetzt wird.
Ferner gelten bis zu einer Neuregelung diejenigen Tarifregelungen fort, die Einreihungsregelungen enthalten.