Inhalt
§ 22
Inkrafttreten, Laufzeit
(1) Dieser Tarifvertrag tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.
(2) Dieser Tarifvertrag kann ohne Einhaltung einer Frist jederzeit schriftlich gekündigt werden.
(3) § 12 einschließlich Anlagen kann ohne Einhaltung einer Frist, jedoch nur insgesamt, schriftlich gekündigt werden, frühestens zum 31. Oktober 2025; die Nachwirkung dieser Vorschriften wird ausgeschlossen.