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TVÜ-Forst
Text gilt ab: 01.10.2021
Fassung: 18.12.2007
§ 22
Inkrafttreten, Laufzeit
(1) Dieser Tarifvertrag tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.
(2) Dieser Tarifvertrag kann ohne Einhaltung einer Frist jederzeit schriftlich gekündigt werden.
(3) § 12 einschließlich Anlagen kann ohne Einhaltung einer Frist, jedoch nur insgesamt, schriftlich gekündigt werden, frühestens zum 30. September 2023; die Nachwirkung dieser Vorschriften wird ausgeschlossen.