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TVA-Einmalzahlung Forst
Text gilt ab: 01.01.2009
Fassung: 17.12.2008
Vorheriges Dokument (inaktiv)

Tarifvertrag über die Gewährung einer Einmalzahlung an Auszubildende zum Forstwirt in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder
(TVA-Einmalzahlung Forst)
Vom 17. Dezember 2008

Zwischen
der Tarifgemeinschaft deutscher Länder,
vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes,
einerseits
und
der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
– Bundesvorstand –,
andererseits
wird Folgendes vereinbart: